Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit Schweizer Handelsplätze aufgrund ähnlicher rechtlicher Standards als gleichwertig zu den europäischen Handelsplätzen eingestuft, obwohl die Schweiz dem EU-Recht nicht unmittelbar unterliegt. Diese sogenannte „Börsenäquivalenz“ endet gemäß der am 27.06.2019 veröffentlichten Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartement mit dem Ablauf des 30.06.2019. Dies hat zur Folge, dass der Handel mit bestimmten Wertpapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz ab 01.07.2019 nur noch über Handelsplätze außerhalb der EU möglich ist. Um Ihnen auch weiterhin den Handel am Börsenplatz Zürich mit diesen Wertpapieren zu ermöglichen, werden wir die betroffenen Bestände auf unsere Schweizer Lagerstelle umlagern.
Die hierdurch entstehenden Kosten werden wir selbstverständlich für Sie übernehmen. Für den Handel an der Züricher Börse beachten Sie bitte unser Preis- und Leistungsverzeichnis. Wir entschuldigen uns für die Umstände, jedoch liegen die Entwicklungen außerhalb unseres Einflussbereichs. Für weitere Rückfragen nutzen bitte unser Kontaktformular.