Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat zum weiteren Schutz von Anlegern und zur Steigerung der Transparenz an den Finanzmärkten neue und weitreichende Regelungen beschlossen. Diese Regelungen müssen von Herstellern und Anbietern von Finanzinstrumenten seit dem 03.01.2018 beachtet werden.
Die neuen Regelungen haben weitreichende Folgen für die Änderung Ihrer bestehenden Risikoklasse. Bitte beachten Sie bei der erstmaligen Einstufung in eine Risikoklasse und dem damit verbundenem Zielmarkt Ihre persönlichen Anlageziele- und bedürfnisse (Anlagehorizont), Ihre Kenntnisse und Erfahrungen sowie Ihre finanzielle Situation (Verlusttragfähigkeit) und Risikoneigung. Eine Änderung nachdem Sie sich in eine bestimmte Risikoklasse eingestuft haben, können Sie in der Webfiliale vornehmen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich vor dem Wechsel in eine höhere Risikoklasse umfassend über die Eigenschaften und Risiken der Finanzinstrumente des neuen Zielmarkts bzw. der neuen Risikokategorie ausreichend zu informieren. Nutzen Sie bitte hierzu vorab das Dokument „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren“ und die Basisinformationsblätter des Emittenten, die Sie direkt beim Emittenten einsehen können.
Emittenten und Anbieter von Finanzinstrumenten müssen Kunden vor dem Abschluss eines Geschäfts über die geschätzten Gesamtkosten informieren (Ex-Ante Kosteninformation). Zusätzlich müssen die Kunden einmal jährlich über alle konkret angefallenen Kosten informiert werden (Ex-Post Kosteninformation). Neben unserem sehr günstigen und transparenten Gebührenmodell stellen wir Ihnen zusätzliche Informationen für die Ermittlung Ihrer Gesamtkosten zur Verfügung.
In unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten stellen wir Ihnen Informationen über die Anreize und Zuwendungen, die unser Unternehmen von Vertragspartnern erhält, zur Verfügung. Durch den Erhalt von Anreizen und Zuwendungen können wir Ihnen den Zugang zu einer breiten Produktpalette und zu günstigen Konditionen bieten und sorgen somit zur Erhaltung und ständigen Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen.
Aus unseren Ausführungsgrundsätzen entnehmen Sie, wie die flatexDEGIRO Bank AG die Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung Ihrer Orders gewährleistet, sodass Sie stets mit dem von Ihnen angestrebten Ergebnis zufrieden sind und keine Einwirkung Dritter stattfindet.
Es gibt Ausnahmefälle, wie zum Beispiel Kapitalmaßnahmen und Zuteilung von Bezugsrechten, bei denen der Kunden die Bezugsrechte nicht ausübt und keinen Auftrag zur weiteren Veranlassung erteilt. Damit in solchen Fällen die Bezugsrechte nicht wertlos verfallen und die Kunden keinen finanziellen Verlust erleiden, wird die Bank hier im Interesse der Kunden tätig und veräußert die Bezugsrechte an einer regulären Börse zu einem bestmöglichen Ausführungskurs.
Die flatexDEGIRO Bank AG bewertet jährlich die "Top 5 Handelsplätze". Bei der Bewertung gehen wir -unterteilt nach den Klassen der Finanzinstrumente- von ihrem jeweiligen Handelsvolumen aus. Der hier veröffentlichte Bericht beinhaltet alle Aufträge der flatexDEGIRO Bank AG für die Marke ViTrade.
Für jedes strukturierte Finanzinstrument, dazu zählen z.B. Zertifikate, stellen Ihnen die Hersteller ein Basisinformationsblatt zur Verfügung. Sie können diese Informationen in den Handelsoberflächen innerhalb der Orderstrecken abrufen.
Thema | Verfügbarkeit |
WebFiliale ViTrade | In der Ordermaske und unter Emittenten-Informationen |
CFD Webfiliale | In der CFD Anwendung unter „Info-Center – Mifid Kosteninformation“ |
Wir sind seit dem 03.01.2018 gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation, die eine Geschäftsbeziehung oder die Möglichkeit eines Geschäftsabschlusses begründen, aufzuzeichnen und diese für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Aufbewahrungspflicht auf sieben Jahre verlängert werden. Sollten Sie eine Aufnahme Ihrer Gespräche nicht wünschen, wenden Sie sich bitte schriftlich auf dem Postweg an uns.
National Identifier für natürliche Personen:
Damit wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der Aufsichtsbehörde nachkommen, benötigen wir von natürlichen Personen, die im Besitz einer der folgenden Staatsangehörigkeiten sind, die personenbezogene nationale Kennung (National Identifier). In allen anderen Fällen werden wir die nationale Kennung auf Grundlage Ihrer bestehenden Daten zusammenstellen:
Legal Entity Identifier für juristische Kunden:
Sollten Sie im Besitz eines Firmendepots als wirtschaftlich Berechtigter oder Bevollmächtigter sein, benötigen wir von Ihnen neben Ihrer nationalen Kennung noch einen gültigen Legal Entity Identifier (LEI), damit wir Sie weiterhin und dauerhaft zum Handel mit meldepflichtigen Finanzinstrumenten zulassen können.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an: trading@. vitrade.de