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Wie überweise ich EUR auf mein Tagesgeldkonto?
Empfänger: Ihr Name
IBAN: Ihre IBAN
BIC: BIWBDE33XXX
Bank: flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main
Verwendungszweck: frei wählbar -
Wie überweise ich aus dem Ausland EUR auf mein Tagesgeldkonto?
Empfängerbank: flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main
Kontoinhaber: Ihr Name
IBAN: Ihre IBAN
BIC: BIWBDE33XXX
SWIFT: MARKDEF1100
Verwendungszweck: frei wählbar -
Wie überweise ich Devisen auf mein Tagesgeldkonto? (Währung wird bei Überweisung automatisch in EUR konvertiert)
Empfänger: Name des Begünstigten
IBAN: Konto des Begünstigten
SWIFT: BIWBDE33XXX
Bank: flatexDEGIRO Bank AG
Verwendungszweck: frei wählbar -
Wie überweise ich Devisen auf mein Währungskonto? (Währung bleibt gleich)
Empfänger: Name des Begünstigten
IBAN: Konto des Begünstigten
SWIFT: BIWBDE33XXX
Bank: flatexDEGIRO Bank AG
Verwendungszweck: frei wählbar -
Wie kann ich Geld von meinem Konto überweisen?
Aus Sicherheitsgründen ist es nur möglich, Geld von Ihrem Tagesgeld- oder Fremdwährungskonto auf das bei uns hinterlegte Referenzkonto zu überweisen. Diese Überweisung können Sie selbstständig online eingeben. Gerne nehmen wir Ihren Überweisungswunsch auch telefonisch entgegen. Hierzu kontaktieren Sie bitte unsere Kundenhotline 0800-387 23 31. Halten Sie bitte zur Legitimation Ihre persönliche Kundennummer und Telefon-PIN bereit.
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Wieso habe ich ein Konto und ein Depot, was ist der Unterschied?
Auf dem Konto wird Ihr Guthaben und auf dem Depot werden Ihre Wertpapiere verwahrt.
Wenn Sie mit Wertpapieren handeln möchten, erfolgt dies über Ihr Depot.
Wenn Sie Überweisungen aufgeben oder empfangen möchten, wird dies über Ihr Konto vorgenommen. -
Wie übertrage ich mein Depot zur flatexDEGIRO Bank AG?
Füllen Sie das Formular
"Konto-/Depotübertrag an die flatexDEGIRO Bank AG" aus und senden Sie es uns bitte zu.
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Was muss ich tun, wenn mein Konto/Depot gesperrt ist?
Kein Problem! Melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Kundenhotline unter 0800-387 2331 und halten Sie zur Legitimation Ihre Kundennummer und Telefon-PIN bereit. Wir können Ihr Konto/Depot wieder freischalten.
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Was ist das Online-Archiv?
Das Online-Archiv ist der direkte, kostenlose Zugang zu allen Dokumenten rund um Ihr Konto und Depot. Dort finden Sie täglich aktualisiert Ihre Kontoauszüge und Abrechnungen Ihrer Wertpapiertransaktionen. Ihre Vorteile:
- immer und überall Zugriff auf Ihre Dokumente
- keine Portokosten
- keine lästige Ablage
- Download Ihrer Dokumente als PDF-Datei
- Druck Ihrer Dokumente jederzeit und so oft Sie wünschen
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Sind meine Einlagen bei der flatexDEGIRO Bank AG sicher?
Die kontoführende Bank, flatexDEGIRO Bank AG, ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Kunde vollständig ab. Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) unter www.edb-banken.de.
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Meine Adresse hat sich geändert, was muss ich tun?
Sie können Ihre Adresse online im eingeloggten Bereich unter "Persönliche Daten / Kundenstammdaten" ändern. Andernfalls teilen Sie uns Ihre neue Adresse per Brief mit. Diesen senden Sie bitte an: flatexDEGIRO Bank AG, Postfach 301778, 10747 Berlin.
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Mein Name hat sich geändert, was muss ich tun?
1. Ich habe geheiratet. Daraus ergab sich eine Namensänderung. Was muss ich tun?
Wir benötigen dazu entweder eine bestätigte Kopie der Heiratsurkunde, aus der der gemeinsam geführte Name hervorgeht, oder eine Bescheinigung über die Namensänderung oder einen Auszug aus dem Familienbuch. Des Weiteren benötigen wir eine neue Legitimation nach dem
PostIdent-Verfahren. Diese erfolgt - mit Ihrem NEUEN Personalausweis oder Reisepass - in einer beliebigen Filiale der Deutschen Post (bitte laden Sie einen neuen PostIdent-Coupon auf Ihren Computer und drucken Sie ihn aus). Im Ausland lebende Kontoinhaber nutzen bitte das Formular
Legitimation für im Ausland lebende Kontoinhaber und Bevollmächtigte. Denken Sie bitte daran, dass Sie nach einer Heirat höhere Freibeträge für den Freistellungsauftrag nutzen können. Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag für Erträge aus ihrem Kapitalvermögen von 1.602,00 EUR (inkl. einer Werbungskostenpauschale von 102,- EUR). Nach der Eheschließung müssen beide Ehepartner bei ihren Kreditinstituten neue Freistellungsaufträge einreichen, die auch die persönlichen Daten und Unterschrift des Ehepartners enthalten.
2. Ich habe mich scheiden lassen. Daraus ergab sich eine Namensänderung. Was muss ich tun?
Wir benötigen dazu eine Kopie der Scheidungsurkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht, oder eine Bescheinigung über die Namensänderung. Des Weiteren benötigen wir eine neue Legitimation nach dem PostIdent-Verfahren. Diese erfolgt - mit Ihrem NEUEN Personalausweis oder Reisepass - in einer beliebigen Filiale der Deutschen Post (bitte laden Sie einen neuen PostIdent-Coupon auf Ihren Computer und drucken Sie ihn aus). Im Ausland lebende Kontoinhaber nutzen bitte das Formular
Legitimation für im Ausland lebende Kontoinhaber und Bevollmächtigte. Falls Sie einen Freistellungsauftrag haben, denken Sie bitte daran, dass dieser reduziert werden muss, wenn er über dem Maximalbetrag für Ledige liegt bzw. wenn die Summe aller Ihrer Freistellungsaufträge diesen Maximalbetrag übersteigt. Sie können hier einen neuen
Freistellungsauftrag downloaden.
3. Kann ich meinen Namen per Telefon/Fax/E-Mail ändern lassen?
Um dem Missbrauch Ihrer Daten vorzubeugen, können wir eine Namensänderung nur auf schriftlichem Wege akzeptieren. Ein entsprechender Nachweis in Form einer bestätigten Urkunde der Namensänderung muss beiliegen.
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Welche Passwörter gibt es und welchen Zweck erfüllen sie?
Passwort Form änderbar Zweck Kundennummer 7 Zahlen Nein
Auf unserer Website ermöglicht Ihnen Ihre Kundenummer in Verbindung mit Ihrem Log On-Passwort den Zugriff auf Ihr Konto/Depot. In Verbindung mit Ihrer Telefon-PIN ermöglicht sie Ihnen das Telefon-Brokerage. Log On-Passwort 8 - 15 Zahlen und Buchstaben Ja Auf unserer Website ermöglicht Ihnen Ihr Log On-Passwort in Verbindung mit Ihrer Kundennummer den Zugriff auf Ihr Konto/Depot. iTAN Card indizierte Transaktionsnummern Ja Alle Wertpapieraufträge und Überweisungen die Sie auf unserer Website veranlassen, bestätigen Sie mit Hilfe Ihrer iTAN Card. Telefon-Pin 5 Zahlen Ja Beim Telefon-Brokerage ermöglicht Ihnen Ihre Telefon-PIN in Verbindung mit Ihrer Kundennummer den Zugriff auf Ihr Konto/Depot. -
Wie kann ich das von Ihnen gewählte Log On-Passwort ändern?
Sie können, wenn Sie online auf Ihr Konto/Depot zugreifen, Ihr Passwort unter Passwortänderung jederzeit ändern. Die Änderung ist sofort gültig.
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Wie kann ich die von Ihnen gewählte Telefon-PIN ändern?
Bitte wählen Sie die Nummer unserer Kunden-Hotline (0800-387 2331). Nach der Eingabe Ihrer Kundennummer und Ihrer Telefon-PIN können Sie unter dem Menüpunkt 8 Ihre PIN ändern. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Die Änderung ist sofort gültig.
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Was kann ich tun, wenn ich meine Telefon-PIN vergessen habe oder diese gesperrt ist?
Sie können die Entsperrung oder Neugenerierung per E-Mail an rm@vitrade.de von der bei uns hinterlegten E-Mail Adresse oder per formlosen Brief mit Originalunterschrift anfordern. Bitte senden Sie Ihre postalischen Anträge an die flatexDEGIRO Bank AG,
Magazinstraße 2 in 08056 Zwickau -
Was kann ich tun, wenn ich mein LogOn-Passwort vergessen habe oder wenn ich mein Passwort oder meine iTANCard gesperrt habe?
Was kann ich tun, wenn ich mein LogOn-Passwort vergessen habe oder wenn ich mein Passwort oder meine iTANCard gesperrt habe?Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Kundenbetreuung unter 0800 - 387 23 31. Nach erfolgreicher Legitimation mit Ihrem Telefon-Passwort können Sie Ihr Passwort oder Ihre iTANCard entsperren lassen oder den Neuversand des Passworts oder einer iTANCard veranlassen. Bei einem Neuversand wird Ihr bisheriges Passwort gesperrt. Alternativ können Sie den Neuversand sowie die Entsperrung des Passworts oder Ihrer iTANCard per E-Mail von der bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse oder per formlosen Brief mit Originalunterschrift anfordern.
Bitte beachten Sie, dass Sie Aufträge bis zum Eintreffen eines neuen Passwortes nur telefonisch aufgeben können. Bitte halten Sie hierzu Ihr Telefon-Passwort bereit. Der Versand von Passwörtern per E-Mail oder die telefonische Mitteilung sind im Interesse der Sicherheit Ihrer eigenen Daten nicht möglich.
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Was tue ich, wenn ich befürchten muss, dass mein Log On-Passwort oder meine iTAN Card von Dritten missbraucht werden könnte?
Bitte ändern Sie in diesem Fall umgehend Ihr Passwort unter Konto & Depot oder wenden Sie sich, falls Sie keinen Internet-Zugang besitzen, sofort telefonisch an unsere Kunden-Hotline (0800-387 2331). Legitimieren Sie sich mit Ihrer Telefon-PIN und lassen Sie Ihr altes Passwort deaktivieren.
Im Falle eines Missbrauches Ihrer iTAN Card durch Dritte wenden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch an unsere Kunden-Hotline.
Auch Ihre iTAN Card kann dann gesperrt werden.Wir senden Ihnen umgehend ein neues Passwort und/oder eine neue iTAN Card zu. Bitte beachten Sie, dass Sie - bis das neue Passwort bei Ihnen eintrifft - Aufträge nur telefonisch erteilen können.
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Was tue ich, wenn ich nicht mehr auf mein Konto/Depot zugreifen kann?
Bitte stellen Sie zunächst sicher, dass Sie Ihre Passwörter korrekt eingegeben haben. Sollten Sie dann noch immer keinen Zugriff erhalten, setzen Sie sich bitte mit unserer Kunden-Hotline (0800-387 2331) in Verbindung. Wurde eines Ihrer Passwörter von uns wegen Falscheingabe gesperrt, beantragen Sie bitte ein Neues.
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Wie sicher ist Handeln bei der flatexDEGIRO Bank AG?
Die flatexDEGIRO Bank AG sorgt in optimaler Weise für die Sicherheit Ihrer Daten:
- Der Kontozugriff über das Internet ist durch Ihre User-ID (Kundennummer) und Ihr Log On-Passwort geschützt
- Transaktionen über das Internet sind durch Ihre iTANCard geschützt
- Das Telefon-Banking ist geschützt durch Ihre User-ID (Kundennummer) und Ihre Telefon-PIN
Wir benutzen neueste Technologien und Standards. Auf diese Weise berücksichtigt die flatexDEGIRO Bank AG zum Einen die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse Ihrer Kunden. Zum Anderen kann der Zugang zu Konten und Depots so bequem wie möglich erfolgen - und zwar weltweit von jedem beliebigen Computer aus.
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Welche Sicherheitsvorkehrungen sollte ich selbst beim Online-Brokerage beachten?
Bitte gehen Sie stets sorgsam mit Ihren Zugangsdaten um. Bewahren Sie diese Daten nicht frei zugänglich auf und führen Sie sie nicht in schriftlicher Form mit sich. Wählen Sie keine leicht zu erratenden Passwörter und ändern Sie diese sofort, wenn Sie einen Missbrauch befürchten.
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Wie gehe ich mit meiner Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) um?
1. Wer ist meldepflichtig und was ist zu melden?
Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 63 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) haben Inländer - natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - Zahlungen von mehr als 12.500 EUR oder dem entsprechenden Gegenwert in fremder Währung zu melden, die sie von Ausländern - natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in fremden Wirtschaftsgebieten - oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen). Auch Lastschriften sind meldepflichtige Zahlungen.
2. Welche grenzüberschreitenden Transaktionen sind meldefrei?
- Zahlungen, die den Betrag von 12.500 EUR oder dem entsprechenden Gegenwert in fremder Währung nicht übersteigen
- Wareneinfuhr- und Warenausfuhrzahlungen
- Auszahlung und Rückzahlung von Krediten mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten
3. Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig?
Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 63 ff. AWV nicht meldepflichtig. Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Gebietsfremde geleistet oder auf dem Auslandskonto von Gebietsfremden entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Z 4-Vordruck zu melden sind.
4. Welche Vordrucke sind zu verwenden?
Ab dem 4. November 2013 kann der statistische Meldeteil des Formulars "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr" (Anlage Z 1 zur AWV) nicht mehr eingereicht werden. Die Zahlungen sind künftig ausschließlich mit elektronischen Meldungen entsprechend Anlage Z 4 zur AWV direkt vom Meldepflichtigen oder einem von ihm beauftragten Dienstleister in offener Stellvertretung bei der Deutschen Bundesbank einzureichen.
5. Welche Einreichungswege gibt es?
Mit Inkrafttreten der AWV-Änderungen zum 1. September 2013 sind grundsätzlich alle außenwirtschaftlichen Meldungen von Unternehmen, Banken, öffentlichen Stellen und Privatpersonen elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Meldungen auf Papier werden daher grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Als Standardverfahren für die elektronischen Meldungen bietet die Deutsche Bundesbank hierfür das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) an, das bereits ab Meldemonat Juli 2013 die Erstellung und Einreichung der Meldung in der neuen Systematik ermöglicht.
6. Wo erhalte ich weitergehende Informationen?
Weitere Informationen stellt Ihnen die Deutsche Bundesbank auf Ihrer Internetseite zur Verfügung.
FAQs zur Anmessenheitsprüfung
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Warum muss ich eine Angemessenheitsprüfung machen, bevor ich handeln kann?
Um die Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA umzusetzen, ist eine Angemessenheitsprüfung notwendig. Als reguliertes Finanzinstitut bietet ViTrade ausschließlich reine Ausführungsgeschäfte an. Dies verpflichtet uns, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen festzustellen, bevor Sie mit der Geldanlage beginnen.
Die Richtlinie wurde entwickelt, um den Schutz der Anleger zu stärken und Transparenz in der Finanzbranche zu gewährleisten. Wir möchten betonen, dass diese neue Anforderung kein Hindernis für Ihre Anlageaktivitäten darstellt, sondern vielmehr dazu dient, Ihre Interessen als Anleger zu schützen.
Mithilfe der Angemessenheitsprüfung wird Ihr Kenntnis- und Erfahrungsstand durch einen Test, den Sie selbstständig in Ihrem ViTrade Depot durchführen können, ermittelt. ViTrade hat verschiedene Arten von Finanzprodukten nach Art, Risiko und Komplexität in verschiedene Produktgruppen mit ähnlichen Merkmalen eingeteilt. Grundsätzlich wird zwischen Standard- und komplexen Produkten unterschieden.
Um Sie als Anleger zu schützen, liegt es in Ihrem Ermessen, die für Sie passende Produktgruppe entsprechend Ihren Anlagezielen, Kenntnissen und Erfahrungen freizuschalten.
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Produktgruppen aktivieren: Muss ich das und wie geht es?
Um Wertpapiere kaufen zu können, müssen Sie mindestens die Produktgruppe Standardprodukte aktivieren.
Wenn Sie weitere Wertpapiere außerhalb dieser Gruppe kaufen möchten, erhalten Sie eine Warnmeldung, die den gewünschten Kauf nicht zulässt. Sie können jederzeit weitere Produktgruppen in den Produkteinstellungen entsprechend Ihren Kenntnissen und Erfahrungen aktivieren.
Zur Freischaltung der Produktgruppen müssen Sie Ihre Anlageerfahrung der letzten zwei Jahre angeben und einen kurzen Test zur Überprüfung Ihrer Produktkenntnisse absolvieren.
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Muss ich die Angemessenheitsprüfung nach einiger Zeit wiederholen?
Die von Ihnen gemachten Angaben bleiben für fünf Jahre gültig. Danach müssen Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben noch gültig sind oder diese aktualisieren. Unter Umständen kann dann eine Wiederholung des Tests erforderlich sein.
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Was passiert, wenn ich die Angemessenheitsprüfung nicht bestehe?
Falls sie die Angemessenheitsprüfung nicht bestehen, können Sie den Test sofort noch zwei Mal wiederholen. Anschließend ist eine 24-stündige Wartezeit notwendig, bis Sie es erneut versuchen können.
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Ich handele schon länger Wertpapiere bei ViTrade, muss ich trotzdem die Angemessenheitsprüfung machen?
Für Bestandskunden berücksichtigen wir zum Zeitpunkt der Aktivierung der Angemessenheitsprüfung die ausgeführten Wertpapiergeschäfte der letzten zwei Jahre. Sofern Sie über mehr als 10 innerhalb der vergangenen 2 Jahre ausgeführte Geschäfte in einer Produktgruppe verfügen, bleibt diese für Sie freigeschaltet und Sie müssen keinen weiteren Test bestehen. Bitte überprüfen Sie diese Voreinstellung.
Sie können jederzeit weitere Gruppen freischalten, falls Sie Wertpapiere in dieser Gruppe handeln möchten. Falls Sie keine Änderung vornehmen, hat die Voreinstellung eine Gültigkeit für fünf Jahre.
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Welche Produktgruppen werden bei Gemeinschaftskonten freigeschaltet?
Beide Kontoinhaber müssen in derselben Produktgruppe freigeschaltet sein, damit Käufe möglich sind. Verkäufe sind jederzeit unabhängig der freigeschalteten Produktgruppe möglich.
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Was passiert mit meinen offenen Orders oder laufenden Sparplänen?
Wenn Sie in einer Produktgruppe keine Freischaltung haben, sind keine Käufe in dieser Produktgruppe möglich. Die fehlende Freischaltung wirkt sich nicht auf Verkäufe, laufende Sparpläne oder bereits aufgegebene Orders aus.
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Welche Produktgruppen gibt es?
Die Produktgruppe Standardprodukte umfasst Standard Aktien, Standard Anleihen, Standard Fonds und Standard ETFs.
- Standard Aktien
- Komplexe Aktien
- Finanzinstrumente auf Kryptowerte
- Futures
- Standard Anleihen
- Komplexe Anleihen
- Strukturierte Produkte ohne Hebel
- Shortselling
- Standard Fonds
- Komplexe Fonds
- Strukturierte Produkte mit Hebel
- Standard ETFs
- Komplexe ETFs
- CFDs (Contracts for Difference)
FAQs zum Kryptohandel
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Bietet Vitrade das Staking von Kryptowerten an?
Derzeit unterstützen wir kein Staking von Kryptowerten. Wir planen, dies aber in Zukunft anzubieten.
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Kann ich meine Kryptowerte, welche ich auf ViTrade erstanden habe, auf ein externes Wallet übertragen?
Die Ein- als auch Auslieferung von Kryptowerten ist bei uns derzeit nicht möglich.
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Muss ich in Deutschland Steuern auf Gewinne aus Kryptowerten zahlen?
Ja, in Deutschland müssen Sie auf Gewinne aus Kryptowerten Steuern zahlen, wenn Ihre Freigrenze ausgeschöpft ist. Gewinne, die Sie aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowerten erzielen, gelten als private Veräußerungsgeschäfte und unterliegen der Einkommensteuer. Der Begriff Kryptowerte umfasst virtuelle Währungen und Token, die auf einer dezentralen Blockchain abgebildet werden.
Nicht davon erfasst sind Wertpapiere, die die Wertentwicklung solcher Kryptowerte abbilden oder anderweitig als Basiswert nutzen. Dazu zählen etwa Zertifikate, Optionen, Optionsscheine, ETNs (Exchange Traded Notes), ETFs (Exchange Traded Funds), ETCs (Exchange Traded Commodities/Currencies) und weitere. Diese unterliegen in Deutschland den steuerlichen Regelungen für Wertpapiere, d.h. im Privatvermögen der für Wertpapiere geltenden Abgeltungsteuer und im Betriebsvermögen dem vorauszahlenden Kapitalertragsteuerabzug.
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Welche Gebühren fallen bei ViTrade beim Kauf oder Verkauf von Kryptowerten an?
Sie können Bitcoin und weitere liquide Kryptowerte für nur 0,6 % Gesamtkosten und weniger liquide Kryptowerte für gerade mal 0,7 % Gesamtkosten handeln - jeweils inklusive Spreads bei handelsüblichem Ordervolumen. Im Gegensatz zu anderen Anbietern weisen wir diese transparent aus. Somit entstehen Ihnen keine versteckten Kosten bei ViTrade.
Die Kategorien der bei uns handelbaren Kryptowerte finden Sie unter handelbare Kryptowerte. "Major" steht hierbei für liquide Kryptowerte, "Minor" für weniger liquide Kryptowerte.
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Welche Kryptowerte kann ich bei ViTrade handeln?
Aktuell sind diese Werte handelbar. Wir erweitern das Angebot kontinuierlich.
• Bitcoin • Ethereum • Bitcoin Cash • Litecoin • Cardano • Polkadot • Solana • XRP • Cosmos • Dogecoin • Avalanche • Tron • Polygon • Chainlink • Uniswap • Ethereum Classic • Stellar • Algorand • EOS • Compound -
Welche Mindestordergröße ist beim Kryptohandel zulässig?
Bei ViTrade können Sie bereits ab 1 EUR pro Order in Kryptowerte und Kryptowährungen investieren.
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Wie werden Gewinne aus Kryptowerten versteuert?
Veräußerungen von Kryptowerten werden in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte besteuert (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG), d.h. ein Veräußerungsgewinn ist nur steuerpflichtig, sofern die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nach Anschaffung erfolgt. Im Gegensatz zu bspw. Aktien unterliegen Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten jedoch nicht der Abgeltungsteuer. Daher findet keine automatische Abführung der Steuern durch ViTrade statt. Vielmehr müssen Ihre Gewinne in Ihrer Steuererklärung als privaten Veräußerungsgeschäfte berücksichtigt werden. Verluste aus Kryptowerten können mit Gewinnen aus Kryptowerten und anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ein Verlustüberhang kann mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder nachfolgenden Jahren verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften, etwa aus Lohneinkünften oder Kapitalerträgen, ist nicht möglich (§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG). Das bedeutet, dass Gewinne aus Kryptogeschäften mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu einer Freigrenze von 1.000,00 EUR steuerfrei (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG).
Das bedeutet, dass Gewinne dann steuerfrei sind, wenn der gesamte Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften einer Person unter 1.000,00 EUR liegt. Ab einem Gesamtgewinn von 1.000,00 EUR ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, d.h. es erfolgt kein Abzug eines Freibetrags.
Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich selbstständig über Ihre Steuerlast informieren und ggf. einen Steuerberater konsultieren.
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Wo werden meine Kryptowerte verwahrt?
Die bei flatex gekauften Kryptowerte werden bei der Tangany GmbH aus München verwahrt. Tangany ist ein deutscher Kryotoverwahrer, der von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigt wird und für die Verwahrung lizenziert ist.